Durch den so genannten Teilverkauf einer Immobilie, finanzielle Mittel aus einer Eigentumswohnung oder eines Hauses liquide machen. Es gibt viele Gründe, die für einen Teilverkauf der eigenen Immobilie sprechen. Nachfolgend eine Reihe der bekanntesten Anbieter im Vergleich.
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Fragen und Antworten zum Immobilien-Teilverkauf:
Als Inhaber einer Immobilie Geld mit dem Haus oder der Wohnung einnehmen? Das ist möglich. Will man auch weiterhin darin wohnen, kann man sich für einen Immobilien-Teilkauf durch Dritte entscheiden. Interessierte Verkäufer einer Immobilie sollten sich jedoch mit den Besonderheiten vertraut machen. Nachfolgende Fragen wie zum Beipiel, wie ein Teilverkauf abläuft und für wen es sich lohnt, werden hier beantwortet:
Viele Besitzer von Wohneigentum, haben ihre Immobilie erst im Alter komplett abgezahlt. Dann stehen sie oftmals vor einem Problem. Die Rente bzw. die Pension fällt nicht gerade üppig aus, um ein Leben ohne finanzielle Sorgen führen zu können. In der Zeit, in der das Haus oder die Eigentumswohnung abgezahlt wurde, gab es kaum Möglichkeiten, sich ein ausreichendes finanzielles Polster für das Alter zu schaffen. Will man gelassen in die Zukunft blicken, ist in vielen Fällen ein Immobilien-Teilverkauf genau die richtige Lösung.
Der Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung kann durch einen Teilverkauf der Immobilie, das Geld, das fest im Eigenheim steckt, sozusagen wieder flüssig machen. Dazu gibt es einige Anbieter, die sich auf einen Immobilienteilverkauf spezialisiert haben. Veräussert werden kann in der Regel bis zu 50% des Wohneigentums. Dadurch hat der Teilverkäufer wieder genügend finanzielle Mittel, um etwa beispielsweise längst fällige Reparaturen am Haus oder der ETW vornehmen zu lassen, andere dringende Anschaffungen zu tätigen oder um einen Traumurlaub zu machen. Zudem bleibt man weiterhin Eigentümer.
Der Eigentümer einer Immobilie verkauft bei einem Teilverkauf nicht die ganze Immobilie, sondern nur einen anteilmässigen Prozentsatz. Dies kann bis zu 50% des durch einen unabhängigen Gutachter ermittelten Immobilienwertes sein. Auf diese Weise lässt sich in der Immobilie gebundenes Kapital lösen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen oder den Status des Haupteigentümers abgeben zu müssen. Man zahlt lediglich eine monatliche Nutzungsgebühr an den Käufer. Diese ist von der ausgezahlten Summe abhängig, die vom Käufer des Immobilienanteils gezahlt wurde. Der Immobilienteilverkauf ist eine gute Alternative zu bekannten Modellen zur Verrentung wie beispielsweise der Leibrente.
Keine finanziellen Sorgen auch im Alter, diesen Wunsch hat sicherlich jeder. Dazu ist Wohneigentum, egal ob ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, zunächst einmal eine ideale Basis. Manche erwirtschaften damit Mieteinnahmen, einige bewohnen ihre Immobilie selbst. Ohne Zweifel gibt dies eine gewisse Sicherheit und lässt einen relativ gelassen in die Zukunft blicken. Jedoch handelt es sich dabei um einen Besitz, der nicht einfach zu einer Erhöhung der Liquidität führt. Aber was passiert, falls man als Hauseigentümer beispielsweise für eine unbedingt erforderliche Reparatur am Haus dringend Geld benötigt, oder finanzielle Mittel für eine notwendige Anschaffung braucht?
Die Liquidität ist oftmals auch für Eigentümer von Immobilen problematisch. Eine Lösung hierfür wäre ein Darlehen von einem Kreditinstitut. Allerdings gibt es hier oftmals ein Problem, denn je älter eine Person ist, umso schwieriger bekommt sie in der Regel einen Kredit von der Bank. Denn schliesslich muss das geliehene Geld auch wieder zurückgezahlt werden. Um die Kreditraten zahlen zu können, muss man folglich wiederum liquide sein. Die Veräusserung des Eigenheims ist jedoch nur in Sonderfällen die geeignete Wahl. Denn der Besitz einer Immobilie ist auch weiterhin eine gute Vorsorge für das Alter und bietet auch in Zeiten von Krisen ein gesichertes Domizil, ohne jeden Monat Miete zahlen zu müssen oder Unannehmlichkeiten mit einem Vermieter zu haben.
Durch einen Teilverkauf von Haus oder Eigentumswohnung lässt sich Immobilienvermögen liquide machen. Auf diese Weise lassen sich sofort finanzielle Mittel freimachen und man bleibt aber dennoch Immobilieneigentümer. Hierbei kann der Eigentümer selbst entscheiden, wieviel Geld er benötigt. Danach lässt man den Immobilienwert von einem unabhängigen Gutachter feststellen. Nun muss nur noch der Anteil festgelegt werden, der zum Teilverkauf angeboten werden soll. Mittlerweile gibt es in Deutschland bereits einige Immobiliengesellschaften bzw. Makler, die sich auf den Teilkauf von Immobilien spezialisiert haben.
Bei einem anteiligen Verkauf des Eigenheims sind bei den Anbietern meist gewisse Voraussetzungen erforderlich.
Nachfolgende Anforderungen sollten erfüllt werden:
Ein Teilverkauf von Eigentumswohnung oder Haus lässt sich relativ einfach umsetzen. Um den gewünschten prozentualen Teil zu verkaufen, muss man selbst kaum etwas tun. Meistens erledigt der Anbieter des Immobilien Teilverkaufs die komplette Abwicklung. Das Wesentliche ist, dass die Bewertung der Immobilie prinzipiell durch einen unabhängigen Gutachter vorgenommen wird. Dadurch lässt sich sicherstellen, dass man beim Teilkauf der Immobilie auch einen realen Marktwert ermittelt. Somit lassen sich durch den anteiligen Verkauf eines Hauses oder Eigentumswohnung die finanziellen Mittel angemessen freisetzen.
Zudem ist es für den Teilverkäufer profitabel, falls sich die Preise am Immobilienmarkt nach oben entwickeln. Diesen grossen Pluspunkt sollte man gegenüber eines gesamten Verkaufs der Immobilie nicht unterschätzen. Ganz nach dem noch vorhandenen Eigentümeranteil, profitiert man dann folglich auch an einer Steigerung des Immobilienwertes.
Im Prinzip ist die einzige Pflicht die, dass das entsprechend fällige Nutzungsentgeld jeden Monat pünktlich bezahlt wird. Weiterhin bleibt der Status als Immobilieneigentümer nahezu unverändert. Dies trifft auch auf Sanierungen, Renovierungen oder Umbauten des Wohneigentums zu. Auch bei diesen Bereichen behält man die Herrschaft, allerdings muss man auch die Ausgaben für die jeweiligen Massnahmen selbst übernehmen. Wie schon vor einem Immobilienteilverkauf, bleibt auch danach die Instandhaltung der Eigentumswohnung oder des Hauses die alleinige Pflicht des Teilverkäufers. Bei der Aufteilung der Rechte und Pflichten wird deutlich, dass man selbst nach einem Immobilien-Teilverkauf weiterhin als alleiniger Eigentümer auftritt und handelt.
Grundsätzlich ist es von der Ermittlung des Immobilienwertes abhängig, wie viel Geld sich schlussendlich durch einen Teilverkauf von einem Haus oder einer Eigentumswohnung generieren lässt. Dies ist die Grundlage für den Immobilienteilverkauf zu einem angemessenen und realen Preis. Hierbei wenden unabhängige Gutacher verschiedene Vorgehensweisen an. Bei der Bewertung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften oder gleich gebauten Reihenhäusern empfiehlt sich beispielsweise das Vergleichswertverfahren. Als Basis werden dazu die bisher erreichten Verkaufspreise, unter Beachtung der derzeitigen Marktlage, genutzt. Veräussert werden kann in der Regel bis zu 50 Prozent des Eigenheims.
Die Preise für Immobilien sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen und werden sicherlich auch in naher Zukunft weiterhin zulegen. Wird das Haus oder die Eigentumswohnung entsprechend gut gepflegt, kann man also damit rechnen, dass die Immobilie auch nach einem Teilverkauf einen entsprechenden Wertzuwachs haben wird. Entscheidet man sich später für einen Vollverkauf, so profitiert man von einer etwaigen Wertsteigerung entsprechend der jeweiligen Eigentümeranteile.
Falls der Teilverkauf von Haus oder Eigentumswohnung bis zum Tod des Eigentümers aktiv bleibt, haben die Erben zwei Optionen:
Zum einen besteht die Möglichkeit eines kompletten Verkaufs, um für den Anteil des Erblassers einen entsprechenden Erlös zu erzielen.
Zum anderen können die vom Erblasser verkauften Immobilienanteile auch wieder zurückgekauft werden. Denn die Erben haben bei einem Immobilienteilverkauf ein vorrangiges Rückkaufsrecht. Dies bezieht sich in diesem Fall auf das Recht des Verkäufers, die entsprechend veräusserte Sache auch wieder zurückzukaufen. Somit können die Erben wieder 100prozentige Eigentümer der Immobilie werden.
Ein Immobilienteilverkauf unterliegt grundsätzlich genauso der Spekulations-Steuer, wie ein klassischer Verkauf einer Immobilie. Wird durch den Verkauf, in der Relation zum Anschaffungspreis, ein Gewinn gemacht, kann dies steuerlich relevant werden. Das ist dann zutreffend, falls gewisse Fristen beim Immobilienverkauf unterschritten werden:
Info:
Bei der Spekulationssteuer und der Erbschaftssteuer handelt es sich um zwei völlig voneinander unabhängige Arten von Steuern. Währenddessen im Fall einer Erbschaft die Freibeträge freizügiger angelegt sind, wird die Spekulations-Steuer am erzielten Verkaufsgewinn bemessen. Dies ist bei Bedarf mit dem persönlichen Steuersatz zu begleichen.
Wichtig: Die gemachten Angaben sind unverbindlich und auch keine Steuerberatung. In jedem Fall sollte man für die Beratung solcher Fragen einen Steuerberater in Anspruch nehmen!
Weitere Fragen zum Teilverkauf:
Ein Immobilien Teilverkauf macht es den Eigentümern möglich, einen Anteil ihres Wohneigentums zu verkaufen, dafür Geld zu erhalten und zudem weiterhin im Eigenheim wohnen bleiben zu können. Somit bietet ein Immobilienteilverkauf viele Vorzüge verglichen mit einem klassischen Verkauf einer Immobilie.
Ist der Immobilien Teilverkauf abgeschlossen wird ein monatliches Nutzungsentgelt, oder auch als monatliche Nutzungsgebühr bezeichnetes Entgelt, für den Verkäufer fällig. Dementsprechend bezahlt der Verkäufer für den veräusserten Anteil seiner Immobilie sozusagen eine monatliche Miete an den Teilkäufer. Die Höhe des monatlichen Nutzungsentgelts richtet sich prozentual nach dem vereinbarten Auszahlungsbetrag des Teilverkaufs und fällt bei jedem Anbieter in der Regel unterschiedlich hoch aus. Daher sollte man immer mehrere Angebote von verschiedenen Teilverkäufern einholen.
Beim Immobilien-, oder Haus-Teilverkauf wird ein Teil des Hauses oder einer Eigentumswohnung verkauft und man bekommt dafür vom Teilkäufer den vereinbarten Verkaufspreis. Dabei handelt es sich um eine Art der Immobilien-Verrentung. Dafür muß der Verkäufer ein monatliches Nutzungsentgelt bezahlen und kann weiterhin in seinen eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
Auf Grund der steigenden Nachfrage, gibt es zunehmend mehr Anbieter die einen Immobilien Teilkauf anbieten. Ein riesiger Pluspunkt eines Teilverkaufs ist, dass dem Verkäufer (Eigentümer) schnell finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und er weiterhin für den nicht veräußerten Teil des Wohneigentums Eigentümer bleibt. Zudem kann man weiterhin in seinem vertrauten Umfeld wohnen bleiben.
Die Höhe des montlichen Nutzungsentgeldes kommt natürlich ganz auf den jeweiligen Anbieter an. Man kann jedoch zirka mit einem Prozentsatz von etwa 3,9% des Verkaufspreises pro Jahr kalkulieren.
Ja, in der Regel ist dies durch einen Teilverkauf möglich. Dies ist auch möglich, falls sich Eigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft befinden, da sie frei über ihren Anteil an der Wohnung oder Haus entscheiden können und das Bruchteilseigentum selbstständig veräussern können. Falls es sich allerdings um eine eheliche Gütergemeinschaft handelt, ist dies nicht möglich.
Mit Hilfe eines Teilverkaufs, meistens bis zu 50% der Immobilie, bekommt der Eigentümer für den verkäuften Anteil seines Hauses oder Wohnung Geld und kann weiterhin darin wohnen bleiben. Allerdings ist dafür eine monatliche Nutzungsgebühr, die sich mit einem gewissen Prozentsatz nach der Höhe des Auszahlungsbetrages orientiert, an den Teilkäufer zu bezahlen.
Die Bezeichnung Leibrente steht für eine besonder Art des Verkaufs einer Immobilie bzw. der privaten Vorsorge für das Alter. Dabei veräussert ein Immobilieneigentümer seine Eigentumswohnung oder sein Haus. Von dem Käufer bekommt er den Verkaufspreis nicht in einem kompletten Betrag, sondern eine vereinbarte monatliche Summe. Sozusagen eine Rente oder auch Immobilienrente.
Unter einer Immobilienrente versteht man im Zusammenhang mit einer Leibrente den Verkauf von Wohneigentum gegen eine Rentenzahlung. Bei der Immobilienverrentung handelt es sich somit um eine besondere Art des Immobilienverkaufs. Dabei bleibt der Verkäufer normalerweise, verglichen mit einem klassischen Immobilienverkauf, in seiner Wohnung bzw. Haus wohnen.
Bei der Immobilienverrentung handelt es sich um eine spezielle Form der privaten Vorsorge für das Alter. Sie bietet älteren Menschen die Möglichkeit, das in Wohneigentum eingesetzte Kapital im Alter wieder liquide zu machen, ohne aus den gewohnten vier Wänden ausziehen zu müssen.
Ein Immobilien Teilverkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses ist vor allem für Eigentümer die Kapitalbedarf haben und in ihrer Immobilie wohnen bleiben wollen lohnenswert. Auch für ältere Menschen die keine Erben haben oder nicht vererben wollen, lohnt sich ein Teilverkauf, um das in die Immobilie investierte Geld liquide zu machen und noch zu Lebzeiten zu verbrauchen.
Bei einem Teilverkauf verkauft der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung einen Teil seiner Immobilie und bekommt dafür einen Geldbetrag. Dies ist sozusagen eine Art der Immobilien-Verrentung. Dafür bezahlt man eine monatliche Nutzungsgebühr und kann dann in seinen eigenen vier Wänden weiterhin wohnen bleiben.
Um einen Teilverkauf von Wohneigentum zu machen ist dieser, wie bei jedem Verkauf einer Immobilie, an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dafür sollten folgende Bedingungen erfüllt werden:
In Bezug auf die Spekulationssteuer verhält es sich bei einem Teilverkauf genauso wie bei einem normalen Immobilienverkauf. Ob man eventuell eine Spekulationssteuer bei einem Teilverkauf zahlen muß, ist in der Regel von folgendem abhängig:
Das kommt ganz auf den jeweiligen Teilverkauf Anbieter an. Einige Anbieter bewerben explizit, daß man die Immobilie zu "jeder Zeit", ohne eine besondere Frist einhalten zu müssen ganz verkaufen kann.
Wer beim Verkauf seiner Immobilie ein sogenanntes Nießbrauchsrecht vereinbart, der behält sich das Recht vor, aus der Sache eine Nutzung zu ziehen. Was bedeutet, dass der Berechtigte das Recht hat, die Mietzahlungen einzunehmen. Das Eigentum am Haus oder der Wohnung wird zwar auf den Käufer übertragen, der Berechtigte bleibt aber durch das Nießbrauchrecht ermächtigt, trotzdem die Mietzahlungen zu vereinnahmen.
Ein Eintrag im Grundbuch und eine Beurkundung bei einem Notar ist für das Nießbrauchrecht notwendig. Es genügt also nicht, dass man sich mit dem Käufer mündlich über das Nießbrauchrecht einigt. Genauso wenig ist eine private schriftliche Vereinbarung ausreichend. Solche Vereinbarungen haben keine rechtliche Grundlage und sind somit nicht verpflichtend. Nur eine Beurkundung beim Notar und der Eintrag im Grundbuch sichern somit die Rechtsgrundlage ab.
Das Wohnrecht berechtigt die jeweilige Person das Haus oder die Wohnung zu Wohnzwecken zu nutzen. Das Nießbrauchrecht erweitert das Nutzungsrecht des Hauses oder der Wohnung zu Wohnzwecken und ermöglicht es der autorisierten Person, eine "Nutzung aus dem Objekt zu ziehen". Also kann der Berechtigte das Haus oder die Wohnung auch vermieten und die anfallenden Mieteinnahmen auch behalten. Somit hat das Nießbrauchrecht einen Vorteil gegenüber dem Wohnrecht.
Bei der Möglichkeit eines Immobilien Teilverkaufs sollte man ebenso auch die Nachteile bedenken. Dabei sollte man auf folgende Nachteile achten:
Der Teilverkauf einer Immobilie ist nicht für jeden Kunden möglich. Bei vielen Anbietern ist ein Mindestalter von 60 Jahren Voraussetzung.
Zudem sollte das Objekt schuldenfrei sein. Manche Anbieter bieten zwar die Möglichkeit einer niedrigen Restlast, allerdings ist dies in der Regel mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden.
Weiterhin muss das Wohneigentum einen Mindestwert von 200.000 Euro vorweisen, damit sich ein Teilverkauf ergibt.
Für den Teilverkauf verlangt das jeweilige Unternehmen eine monatliche Nutzungsgebühr oder auch monatliches Nutzungsentgelt, welches wie eine Art Mietzahlung anzusehen ist.
Dazu ein Beispiel:
Wenn man zum Beispiel von einem Objekt ausgeht, das einen Wert von 600.000 Euro hat und zu 20% verkauft wird. Der Eigentümer (Verkäufer) bekommt dafür 120.000 Euro, muss dafür allerdings ein monatliches Nutzungsentgelt von etwa 390 Euro an den Teilkäufer bezahlen (bei einem geschätzten Nutzungsentgelt von 3,9%). Nach zehn Jahren sind das schon 46.800 Euro und somit über einem drittel der damaligen Auszahlungssumme.
Ein Hinweis:
Zudem muss der Eigentümer zu dem Nutzungsentgelt auch die kompletten Kosten für eventuelle Reparaturen und für die Instandhaltung der Immobilie tragen. Falls diese Kosten zu hoch sind, ist ein kompletter Verkauf der Immobilie eventuell doch die bessere Wahl.
Schon bei einem Teilverkauf der Immobilie sollte man sich die Frage stellen: Was ist, falls man die Immobilie später einmal doch ganz verkaufen will?
In so einem Fall kann der Eigentümer dann nur den Anteil gebührenfrei veräussern, den er noch besitzt. Dies wären im oben genannten Beispiel somit 80%. Für die anderen 20% ist ein Entgelt von zirka 5% bis 7% (je nach Anbieter) an das Teilverkauf Unternehmen zu zahlen.
In so einem Fall ist der Teilkauf Anbieter natürlich daran interessiert, das Haus oder die Wohnung zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen, da er ja monetär daran beteiligt ist. Deshalb wird er den Verkauf für den Eigentümer sicherlich auch ganz fachkundig durchführen. Ob sich daraus dann ein Verkaufspreis ergibt, der die teure Gebühr rechtfertigt, ist jedoch immer von jedem einzelnen Fall abhängig.